Abgaberegeln
Klaren Richtlinien für ein verantwortungsbewusstes Zuhause
Abgabebedingungen und rechtliche Hinweise
Rechtliches
Die Zucht und Haltung unserer Meerschweinchen erfolgt in kleinem, privatem Rahmen. Sie dient dem Erhalt und der Verbesserung der Rasse Angorameerschweinchen. Es handelt sich hierbei nicht um eine gewerbliche Tätigkeit.
Verbindliche Auskünfte zu steuerlichen oder gewerberechtlichen Fragen erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden (z. B. Finanzamt, Gewerbeamt).
Tiere, die nicht zur Weiterzucht geeignet sind oder aus Platzgründen nicht dauerhaft bei uns bleiben können, geben wir an verantwortungsvolle Halter:innen ab. Die Abgabe erfolgt ausschließlich von Privat an Privat gegen eine Schutzgebühr, die sicherstellen soll, dass die Tiere in gute Hände kommen.
Abgabealter und Entwicklung
Unsere Jungtiere bleiben so lange bei der Mutter, wie es für ihre Entwicklung notwendig ist. In der Regel werden Meerschweinchen frühestens im Alter von 5 Wochen und mit einem Mindestgewicht von 250 g abgegeben.
In Einzelfällen kann ein Tier länger bei der Mutter bleiben (z. B. wenn es besonders klein geboren wurde). Das Wohl des Tieres hat Vorrang. Daher behalten wir uns vor, Abgabetermine bei Bedarf zu verschieben.
Sozialverhalten
Meerschweinchen sind Gruppentiere. Eine Abgabe in Einzelhaltung erfolgt daher grundsätzlich nicht.
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Empfehlenswert ist die Haltung von mindestens zwei Tieren, idealerweise ein kastriertes Männchen mit einem oder mehreren Weibchen.
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Weibchengruppen sind möglich, wir empfehlen aber in vielen Fällen die Vergesellschaftung mit einem kastrierten Bock.
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Unkastrierte Böcke geben wir ausschließlich an nachweislich erfahrene Züchter:innen ab.
Reservierung
Eine Reservierung ist nach Zahlung der Schutzgebühr möglich.
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Geht die Zahlung nicht innerhalb von 8 Werktagen ein und wurde nichts anderes vereinbart, wird das Tier wieder zur Abgabe freigegeben.
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Mit der Reservierung erklärt sich der/die Interessent:in mit den Abgabebedingungen einverstanden.
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Bei Rücktritt durch den/die Interessent:in wird die Schutzgebühr als Aufwandsentschädigung einbehalten, da in dieser Zeit keine Vermittlung erfolgen konnte und zusätzliche Kosten entstehen.
Sobald die Zahlung eingegangen ist, gilt das Tier als fest reserviert.
Rücknahme
Eine Rücknahme bereits abgegebener Tiere ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Meerschweinchen reagieren empfindlich auf Ortswechsel, weshalb eine Abgabe gut überlegt sein sollte.
In Ausnahmefällen (z. B. bei Notfällen) unterstützen wir jedoch bei der erneuten Vermittlung oder nehmen die Tiere zurück, soweit es unsere Kapazitäten erlauben. In solchen Fällen ist eine aktuelle tierärztliche Gesundheitsbescheinigung vorzulegen.
Gesundheit der Tiere
Wir geben nur augenscheinlich gesunde Tiere ab. Sollte ein Tier vor Abgabe erkranken oder Parasitenbefall aufweisen, verschieben wir den Abgabetermin oder bieten nach Absprache ein anderes Tier an.
Nach der Abgabe liegt die Verantwortung für die Gesundheit des Tieres bei den neuen Halter:innen. Für eventuell entstehende Tierarztkosten nach der Abgabe übernehmen wir keine Haftung.
Abholung
Der vereinbarte Abholtermin ist verbindlich.
Wird ein Tier nicht abgeholt und erfolgt innerhalb von 8 Tagen keine Rückmeldung, wird das Tier wieder zur Abgabe freigegeben. Die Schutzgebühr wird in diesem Fall als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Beratung und Service
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Vor und nach der Abgabe beraten wir gerne zu Haltung, Fütterung und Vergesellschaftung.
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Alle Tiere erhalten einen Abstammungsnachweis mit Stammbaum.
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Böcke werden in der Regel kastriert abgegeben. Eine Abgabe unkastrierter Böcke erfolgt nur an nachweislich erfahrene Züchter:innen.
Wichtige Hinweise für Interessent:innen
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Allergierisiko: Bitte bedenken Sie, dass Tierhaare und Einstreu Allergien auslösen können. Falls Sie unsicher sind, klären Sie dies ggf. vorab medizinisch ab.
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Meerschweinchen und Kinder: Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere. Kinder sollten den Umgang mit ihnen lernen und immer von Erwachsenen begleitet werden. Eltern tragen dauerhaft die Verantwortung für die Versorgung der Tiere.