Leihmeerschweinchen
Gesellschaftstiere auf Zeit
Viele Meerschweinchenbesitzende kommen aus den verschiedensten Gründen irgendwann zu der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihrer Meerschweinchen keine neuen Tiere mehr zu sich nehmen möchten. Zur artgerechten Haltung gehören aber immer mindestens 2 Meerschweinchen, denn Einzelhaltung ist nicht artgerecht. Nicht nur, dass man auch das noch hinterbliebene Tier liebt und sich nicht davon trennen möchte, auch für das möglicherweise betagte Tier wäre es ein schlimmes Schicksal, wenn es in ein Tierheim abgeschoben würde.

Überarbeitete, rechtssichere Version
Was tun, wenn ein Meerschweinchen allein zurückbleibt?
Eine Möglichkeit ist die Aufnahme eines sogenannten Leihmeerschweinchens. Viele Züchterinnen und Züchter haben Tiere, die nicht mehr aktiv in der Zucht eingesetzt werden – in der Regel ab etwa dem 3. Lebensjahr. Diese Tiere können aber weiterhin ein guter Partner für ein anderes Meerschweinchen sein.
Wenn das Partnertier verstirbt, wird das Leihmeerschweinchen an die ursprüngliche Halterin/den ursprünglichen Halter (Züchter*in) zurückgegeben.
Mein Angebot
Ich habe mich entschlossen, einige ausgewählte Tiere für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.
Um sicherzustellen, dass kein Tier zum „Wanderpokal“ wird, gilt:
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Nach einer Rückgabe bleibt das Tier entweder bei uns,
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oder wird baldmöglichst in eine neue Meerschweinchenfamilie vermittelt, wo es dauerhaft bleiben darf.
Ablauf & Bedingungen
Ein Meerschweinchen ist ein Lebewesen – daher ist dieses Modell nicht mit einem „Leasingvertrag“ vergleichbar.
Die Rahmenbedingungen werden in einem Leihmeerschweinchen-Vertrag festgehalten.
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Ich wähle das passende Tier nach Alter, Geschlecht und Charakter aus.
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Vertragen sich die Tiere innerhalb einer Eingewöhnungszeit von 3 Wochen nicht, gibt es folgende Möglichkeiten:
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wenn verfügbar, stelle ich ein anderes Tier zur Verfügung
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oder die Schutzgebühr wird zurückerstattet.
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Im Bedarfsfall können Sie jederzeit Kontakt aufnehmen – ich berate Sie gerne über die nächsten Schritte.
Rechtlicher Hinweis (wichtig!)
Hinweis: Dieses Angebot ist rein privat und erfolgt ausschließlich im Sinne des Tierschutzes.
Alle Vereinbarungen werden in einem schriftlichen Leihvertrag festgehalten.
Eine Haftung für durch das Tier entstehende Schäden wird ausgeschlossen.
Wie das Angebot nicht gemeint ist
Das Leihmeerschweinchen-Modell dient ausschließlich dazu, einem bereits vorhandenen Meerschweinchen nach dem Verlust des Partnertieres wieder Gesellschaft zu geben.
Es ist nicht dazu gedacht, um:
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auszuprobieren, ob man „mit Meerschweinchen zurechtkommt“
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zu testen, ob Kinder dauerhaft Interesse an Tieren haben
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oder generell die Verantwortung für ein Tier „auf Probe“ zu übernehmen.
Jede Person, die ein Tier bei sich aufnimmt, muss sich vorher bewusst sein, dass sie die Verantwortung trägt, dieses Tier bis zum letzten Tag zu pflegen und gut zu versorgen.
Wer sich nicht sicher ist, ob er diese Verantwortung übernehmen kann oder möchte, sollte sich vor der Anschaffung intensiv informieren – oder im Zweifel von einer Haltung absehen.
Gerne berate ich Sie dazu unverbindlich und kostenlos, damit Sie für sich die richtige Entscheidung treffen können.
Klare Grenze: Keine „Leihbabys“
Grundsätzlich gilt:
Ich verleihe keine potenten Böcke an Liebhaber*innen, die „nur einmal Babys haben wollen“.
Mein Angebot dient ausschließlich dem Tierschutz und dem Wohl der Tiere – nicht der Vermehrung.
Hinweis: Eine Ausleihe von Tieren zu Test- oder Zuchtzwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Rückgabe eines Leihmeerschweinchens
Damit die Gesundheit unseres Tierbestands („Landshuter Moppelbande“) gewährleistet bleibt, gelten für die Rückgabe von Leihmeerschweinchen verbindliche Regeln.
1. Quarantänezeit nach dem Tod des Partnertieres
Nach dem Ableben des Partnermeerschweinchens muss das Leihmeerschweinchen aus Sicherheitsgründen zunächst in Quarantäne bleiben – mindestens 3 Wochen, in besonderen Fällen (z. B. bei Verdacht auf Infektionskrankheiten) auch länger.
So wird verhindert, dass möglicherweise übertragbare Krankheiten in den Bestand eingeschleppt werden.
👉 Bitte informieren Sie mich unmittelbar nach dem Todesfall (telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail). Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Quarantänefrist.
Weitere Details finden sich in den Vertragsbedingungen.
2. Gesundheitszustand & tierärztliche Untersuchung
Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn das Leihmeerschweinchen gesund ist.
Daher gilt:
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Bei Infektionskrankheiten oder Parasitenbefall (z. B. Milben, Haarlinge, Würmer, Kokzidien, Pilze) bleibt das Tier beim Besitzer/bei der Besitzerin und muss dort tierärztlich behandelt werden.
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Vor der Rückgabe ist eine tierärztliche Untersuchung verpflichtend, einschließlich Sammelkotuntersuchung.
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Es muss eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden (Ausstellungsdatum maximal 8 Tage vor dem Rückgabetermin).
3. Keine Rücknahme bei Krankheit oder Parasitenbefall
Bitte beachten Sie:
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Ein krankes oder parasitenbefallenes Tier kann nicht zurückgenommen werden.
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Ohne gültige tierärztliche Bescheinigung ist eine Rückgabe nicht möglich.
Fragen zur Rückgabe?
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Rückfragen zur Quarantäne, zu Untersuchungen oder zum Ablauf der Rückgabe haben:
📞 Telefon: 0152 54013737
💬 WhatsApp
📧 E-Mail:
Hinweis: Mit der Rückgabeerklärung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Die Rücknahme eines Leihmeerschweinchens erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der oben genannten Gesundheits- und Quarantäneauflagen.