Meerschweinchen und der Tierschutz


Paragraphen - Infos - Züchterverantwortung

  1. Tierschutzgesetz allgemein
  2. Einzelhaltung
  3. Petition gegen Einzelhaltung
  4. Abgabe an Minderjährige
  5. Qualzucht

 

Meerschweinchen und deren Stellung im deutschen Tierschutzgesetz

 

Leider gibt es im deutschen Tierschutzgesetz keine vernünftige Regelung zur Haltung und Pflege   von Meerschweinchen und deren Zucht. Unsere Landesnachbarn in Österreich und der Schweiz haben diesbezüglich wesentlich strengere Vorschriften und das ist meiner Meinung nach auch ganz richtig so. Dort ist immerhin eine Mindestkäfiggröße von 60 x 120 cm vorgeschrieben, für jedes weitere Tier muss man 0,5 m² dazurechnen. Nicht optimal, aber schon besser.
Jeder darf ohne Sachkundenachweis anfangen Meerschweinchen zu züchten und vermehren. Eine Anmeldung beim Ordnungsamt ist erst ab einer Anzahl von 100 Jungtieren/ Jahr erforderlich. Und hier teilt sich auch der Begriff Meerschweinchenzucht in 3 Lager.
  • Seriöse Züchter, die zumindest bemüht sind das nötige Fachwissen zu erwerben und keine unkontrollierten Vermehrungen zulassen. Diese Züchter werden auch bemüht sein, ihre Tiere nur in gute Hände und artgerechte Haltung zu vermitteln.                                                                               
    Anmerkung: Jeder fängt irgendwann mal klein an und macht sicher auch Fehler. Wichtig ist jedoch, dass man sich bemüht aus diesen Fehlern zu lernen und Verbesserungen zu erzielen.

  • Vermehrer,  die ihre Tiere ohne Rücksicht auf Verluste kreuz und quer durcheinander laufen lassen und keine Kontrolle über Verpaarungen und die Anzahl der Würfe haben. Im günstigsten Fall werden die Tiere dabei noch artgerecht gehalten, darauf kann man sich aber nicht verlassen.

  • Massenvermehrer die Tiere in Großanlagen quantitativ vermehren, ohne Rücksicht auf Verluste. Artgerechte Haltung ist hier ein absolutes Fremdwort.

    Das deutsche Tierschutzgesetz könnt Ihr hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

 

Zitat:

6.5 Richtlinien für Meerschweinchenhaltung
Mindesthöhe eines Käfigs: 23 cm
Mindestfläche eines Zuchtkäfigs:
für ein Zuchtpaar mit Jungtieren: 2500 cm2
pro weiterem Zuchtweibchen zusätzlich: 1000 cm2
Mindestfläche eines Käfigs bei Vorrats- und Experimentalhaltung:
bis 450 g 1800 cm2
> 450 g 2500 cm2
Mindestflächen pro Tier bei Vorrats- und Experimentalhaltung:
< 200 g 200 cm2
201-300 g 350 cm2
301-450 g 500 cm2
451-700 g 700 cm2
> 700 g 900 cm2

Quelle: www.ag-wolfrum.bio.uni-mainz.de/Dateien/Vorl6-Pflege_und_Haltung.pdf, (Website existiert nicht mehr)

Dr. med. vet Kurt Reifenberg, Dip EClam

 

Das entspricht einer Fläche von 30 x 30 cm für 1 erwachsenes Meerschweinchen. Zum Vergleich: 1 Blatt Papier, DIN A4 misst 21,0 x 29,7 cm.
Meerschweinchen sind Rudeltiere. Sie leben in der Natur in unterschiedlich großen Gruppen mit einer Gruppenstärke von ca. 5 – ca. 20 Tieren. Die natürliche Gruppenform besteht aus einem erwachsenen Bock und mehreren Weibchen und Jungtieren. Erwachsene Söhne werden vom Vater nicht geduldet und aus der Gruppe vertrieben. Das passiert etwa zwischen der  12. Und 16. Lebenswoche.
In den hierarchischen Gruppen nimmt in der Regel der Bock die Führungsposition ein. Er wirkt auch schlichtend, wenn es bei den Weibchen zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Meerschweinchen aller Rassen verfügen über eine komplexe Laut- und Körpersprache.
Bei unseren domestizierten Meerschweinchenrassen verhält sich das ähnlich. Sie benötigen unbedingt Sozialpartner um sich austauschen und ihr arteigenes Sozialverhalten ausleben zu können. Wir Menschen, oder auch andere Tierarten, wie beispielsweise Kaninchen, sind kein geeigneter Ersatz! Auch wenn sich in Einzelfällen Kaninchen und Meerschweinchen gut vertragen, sie sprechen unterschiedliche Sprachen und  können nicht miteinander kommunizieren.
Allerdings müssen wir uns bei unseren kleinen Freunden nicht zwingend am Vorbild der Natur orientieren, wenn wir die Gruppe zusammenstellen.
Es gibt unzählige erfolgreich gehaltene gleichgeschlechtliche Gruppen, sowohl Böckchen, als auch Weibchen. Böckchengruppen können , entgegen immer noch verbreiteter Gerüchte , sehr gut funktionieren, solange keine  weiblichen Reize die „Hormone in Wallungen“ bringen und damit Streit auslösen. Dafür gibt es viele Referenzen. Ebenso verhält es sich bei reinen Weibchengruppen. Das charakterlich stärkste und meist auch das körperlich größte Tier wird immer dominant sein und die Führung übernehmen. Am idealsten ist aber dennoch die gemischte Gruppe mit einem Kastraten und mindestens einem, besser zwei oder mehr Weibchen.  Das Minimum ist jedoch eine Haltung zu Zweit. Wer genügend Platz hat sollte sich jedoch die Freude an einer größeren Gruppe nicht entgehen lassen.  Eine Meerschweinchengruppe in einem richtig schönen großen Gehege zu beobachten ist immer wieder schön. Voraussetzung für ein gutes Sozialgefüge ist aber, dass die Tiere ihrer Art entsprechend ausreichend Möglichkeit zur Bewegung bekommen.
Wenn man nicht über den Platz und/oder die finanziellen Möglichkeiten für die Haltung von mindestens  zwei Meerschweinchen verfügt, sollte man von der Haltung dieser Tierart absehen.

 

Einzelhaltung ist nicht artgerecht!

 

Durch falsche Beratung und mangelnde Information kommt es leider immer noch vor, dass Meerschweinchen einzeln gehalten werden. Das ist kein Versuch von Züchtern mehr Tiere zu verkaufen, sondern es geht hier einzig und alleine darum, dass Meerschweinchen Rudeltiere sind und durch Einzelhaltung seelischen Schaden und Stress erleiden. Auch artfremde Ersatzpartner, wie z. B. Kaninchen, sind nicht akzeptabel.
Was aber tun, wenn man ein verwittwetes Meerschweinchen hat und aus der Meerschweinchenhaltung aussteigen möchte? Wie kann man diesem Tier noch einen artgerechten Lebensabend bieten?
 
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Leihmeerschweinchen.
 
 

 

Petition gegen Einzelhaltung von Meerschweinchen

 

Mit dieser Petition gegen die Einzelhaltung von Meerschweinchen wurde versucht über den Gesetzgeber ein Zeichen zu setzen um die Situation von etlichen Meerschweinchen zu verbessern, die immer noch wider besseren Wissens in Einzelhaltung leben müssen. Leider war diese Petition erfolglos und wurde abgelehnt.

Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 14.05.09 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Mit dem Beschluss ist das Petitionsverfahren beendet. Es liegen fast 1000 Unterschriften vor.

 
Die Begründung:

Aufgrund der Vielzahl von Heimtieren ist es kaum möglich, für alle Arten umfassende rechtliche Haltungsbedingungen vorzuschreiben.
Rechtlich unzweckmäßig und nicht kontrollierbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Heimtierhalter für eine tierschutzgerechte Haltung sorgt.
 
Im deutschen Tierschutzgesetz ist geschrieben, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf (§1 TSchG). So geschieht es aber in tausenden von deutschen Haushalten in denen - aus Unwissenheit oder Resultat falscher Beratungen in Zoofachgeschäften - Rudel- und Schwarmtiere ohne artgleichen Artgenossen ihr Leben verbringen müssen. Unser Meinung nach schützt das deutsche Tierschutzgesetz die Sippentiere im Heimtierbereich nicht eindeutig vor Leid durch Einzelhaltung. Darum fordern wir eine Konkretisierung des TSchG, welche die Einzelhaltung von Rudel- und Schwarmtieren als Heimtiere eindeutig untersagt.Einzelhaltung von z.B. Meerschweinchen und Kaninchen bedeutet für das Tier seelischen Stress, welcher sich in Verhaltungsstörungen äußern kann. Diese Tiere leiden, der Mensch ist kein Ersatz für einen Artgenossen. Die Änderung des TschG, welches die Einzelhaltung von Rudel- und Schwarmtieren eindeutig untersagt, soll das Leid und die Einsamkeit von tausenden von Heimtieren lindern. Als Beispiel dient die neue Gesetzgebung von Österreich und der Schweiz. Schweiz47) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 Tieren zu halten.Österreich...die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.Das Tierschutzgesetz muss nach unseren Vorstellungen zum Schutz der Tiere dringend geändert bzw. ergänzt werden, um Einzelhaltungen von Sippentieren zukünftig zu verbieten. Zudem fordern wir die Aufnahme einer Mindestgröße des Lebensraums des jeweiligen Heimtiers (z.B. 0.5qm für ein Meerschweinchen), um dem Bewegungsdrang der Heimtiere gerecht zu werden.Noch vor einigen Jahren war den Meerschweinchen und Kaninchen die Rolle als einfach zu haltendes Kindertier angedacht, welches einzeln in einem kleinen Käfig zu halten ist. Als wissenschaftlicher Sicht ist dies längst überholt. Diese Sippentiere brauchen einen artgleichen Partner, um nicht zu verkümmern und ein glückliches Leben zu führen.Meerschweinchen zum Beispiel sind hochsoziale Tiere, die miteinander z.B. durch Töne kommunizieren und sich nur in Gesellschaft von Artgenossen sicher fühlen. Wissenschaftlich gesehen spricht auch alles gegen die Haltung eines einzelnen Kaninchens. Diese Tierart lebt in der Natur in Gruppen und weist ein ausgeprägtes Sozialverhalten auf.Auch die Gemeinschaftshaltung von Kaninchen und Meerschweinchen ist nicht artgerecht, bewiesen durch den Präferenztest des Verhaltensforsches Norbert Sachser. Die Tagesrhythmik und das Signalreportoire der Tierarten stimmen nicht überein. Ebenfalls kann der Mensch den Partner eines Sippentieres niemals ersetzen. Es gibt keine Gründe, Sippentiere wie Kaninchen und Meerschweinchen von Artgenossen zu isolieren.Deine Stimme gegen Einzelhaft!Am o1.o9.2oo8 trat in der Schweiz das neue Tierschutzgesetz in Kraft; auch bei den Österreichern ist die Einzelhaltung von Rudeltieren schon lange verboten. Nur das deutsche Tierschutzgesetz hinkt hinterher... Viele Heimtiere sitzen hier lebenslang in Einzelhaft und man kann nichts dagegen tun, auch das Veterinäramt ist machtlos. Da muss etwas getan werden, dachten sich die User des Meerschweinforum (wie sich alles entwickelte, kann man (leider nur nach Anmeldung) im Thread Gibt es eine Petition für ein Gesetz gegen Einzelhaltung in Deutschland? nachlesen).Denn Einzelhaltung von Rudel- und Schwarmtieren ist Tierquälerei. Einsamkeit bedeutet für das Tier seelischen Stress, der sich in Verhaltungsstörungen äußern kann. Diese Tiere leiden, der Mensch ist kein Ersatz für einen Artgenossen. Die Änderung des TschG, das die Einzelhaltung von Rudeltieren eindeutig untersagt, soll das Leid und die Einsamkeit von Tausenden von Heimtieren lindern."UNTERSTÜTZEN AUCH SIE IM NAMEN DER RUDEL- UND SCHWARMTIERE DIESE PETITION !

Abgabe an Minderjährige? Nur mit Einwilligung der Eltern!

 
Die Abgabe beziehungsweise der Verkauf von Tieren an Kinder und Jugendliche ist im § 11 c des deutschen Tierschutzgesetzes wie folgt geregelt:
 
§ 11 c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
 
Darüber hinaus gebe ich grundsätzlich ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten keine Tiere an Jugendliche unter 18 Jahren  ab. Das können Sie auch in unseren →Abgabebedingungen nachlesen.
 
Warum ist das so?
 
Zum Einen möchte ich auch bei Jugendlichen im Vorfeld geklärt haben, ob die Eltern mit der Haltung der Tiere einverstanden sind, das dient dem Schutz der Tiere, damit sie nicht abgeschoben werden, weil die Eltern nicht einverstanden sind.
 
Zum Anderen, weil ich bereits des öfteren Anrufe von Eltern bekomen habe, deren Kinder das Interesse an IHREN Tieren verloren haben und sich deshalb nicht mehr darum kümmern wollen. Viele Eltern sind leider nicht willens, die Versorgung der Tiere zu übernehmen. Die Tiere sollen abgeschoben werden.
 
Ein Beispiel: Ein Vater rief mich an, um sich bei mir zu erkundigen, ob es denn rechtens sei, dass seinem Sohn (12) Meerschweinchen ohne Einwilligung der Eltern verkauft wurden. Der Vater hatte die Tiere zufällig beim Aufräumen im Zimmer seines Sohnes in einer Schachtel unter dem Bett entdeckt!!! So etwas passiert nur, wenn Vermehrer oder Zoohandlungen die Tiere unbedacht und ohne Gespräch mit den Eltern an Kinder abgeben!
 

 

Qualzucht bei Meerschweinchen

 

Als Qualzucht bezeichnet man in der Tierzucht die Förderung von Eigenschaften, die zu Schmerzen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Leiden oder Verhaltensstörungen führen. Qualzucht ist gemäß § 11 b des deutschen Tierschutzgesetzes verboten:

 § 11b
1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
 
1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu besitimmen,
2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen

Quelle: Bundesministerium für Justiz

Liste der betroffenen Merkmale des Gutachtens zur Auslegung des Verbotes von Qualzüchtungen

 
Streitfrage Rassezucht und Langhaarigkeit
 
Ist Langhaarigkeit als Qualzucht anzusehen? Leider haben immer noch viele Menschen Vorurteile gegenüber der gezielten Zucht von Rassetieren. Dabei ist es gerade die kritische Auswahl der Zuchttiere, die gesunde und kräftige Tiere hervorbringt. Überall in der Haustierzucht ist durch gezielte Auslese eine Vielzahl neuer Rassen und Farben entstanden. Was nun die Zucht von langhaarigen Meerschweinchen angeht, wäre es nur eine Qual für die Tiere, wenn man davon ausgeht, dass die Tiere in freier Wildbahn überleben müssten. Das muss aber hoffentlich keines unserer domestizierten Meerschweinchen, denn das können sie schon lange nicht mehr, völlig unabhängig von der Haarlänge. Schon gar nicht in unseren Breitengraden.  Desweiteren würde das auch langhaarige Katzen- und Hunderassen betreffen. Wenn ich dabei an unseren eigenen Hund, einen Langhaarcollie denke, so wäre das Fell ohne Pflege in kürzester Zeit verfillzt. Jeder verantwortungsvolle Züchter und jeder Liebhaber, der sich für eine langhaarige Rasse entschieden hat, wird sicher auch gerne bereit sein, den geringen Mehraufwand für die artgerechte Fellpflege zu übernehmen. Bei guter Pflege hat ein langhaariges Meerschweinchen keinerlei Nachteile gegenüber einer kurzhaarigen Rasse.
 
Skinnys/Baldwins
 
Umstritten ist auch die Zucht von Nacktmeerschweinchen, den Skinnys und Baldwins.
  • Sind im Labor entstanden
  • Probleme beim Ausgleich der Körpertemperatur
  • Kein Schutz vor Verletzungen wegen des fehlenden Fells
  • Baldwins haben nicht einmal Tasthaare - was bei der Orientierung Probleme macht
  • schwaches Immunsystem

Bei Verkreuzungen mit anderen Meerschweinchenrassen könnten negative Trägereigenschaften vererbt werden und somit einen gesunden Stamm nachhaltig schädigen.

Schimmel- und Dalmatinerzucht

Die Schimmel- und Dalmatinermeerschweinchen an sich haben keine Probleme und sind deshalb auch nicht als Qualzucht zu bezeichnen. Allerdings hat die unsachgemäße Verpaarung aus Unkenntnis von 2 Meerschweinchen dieses Farbschlags untereinander kathastrophale Auswirkungen, die Lethal White Babys. Die Zucht dieser Farbschläge gehört nur in erfahrene Züchterhände mit entsprechenden Genetikkenntnissen!

Mehr dazu im Kapitel Zuchtinfo Meerschweinchen