Schnelle Moppelsuche
Moppelseiten
Informationen
Schweinchen Service
Einfach mal anschauen
Leihmeerschweinchen
Rent a Cavie
Coronaregeln
Corona geht auch an der Moppelbande nicht spurlos vorüber und wir müssen gesund bleiben, um unsere Tiere weiterhin gut versorgen zu können. Gleichzeitig möchten wir aber weiterhin für euch da sein. Deshalb werden -Beratungen nur noch telefonisch, per Email oder Whatsapp stattfinden. Gerne auch per Videochat. -Wenn Sie ein Meerschweinchen abholen, dann erfolgt die Übergabe kontaktlos vor der Haustüre/Garage. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: -Es kommt nur 1 Person zur Abholung, ohne jegliche Krankheitssymptome. -Voraussetzung ist das Tragen eines Mund- Nasenschutzes. -Die Bezahlung bitte ebenfalls kontaktlos vorab per Paypal oder Überweisung. -Der Versand von Tieren innerhalb Deutschlands per Kurier ist möglich.
|
Was steckt dahinter?
Ein Meerschweinchen mieten, Rent a Cavie?
Viele Meerschweinchenbesitzende kommen aus den verschiedensten Gründen irgendwann zu der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihrer Meerschweinchen keine neuen Tiere mehr zu sich nehmen möchten. Zur →artgerechten Haltung gehören aber immer mindestens 2 Meerschweinchen, denn →Einzelhaltung ist nicht artgerecht. Nicht nur, dass man auch das noch hinterbliebene Tier liebt und sich nicht davon trennen möchte, auch für das möglicherweise betagte Tier wäre es ein schlimmes Schicksal, wenn es in ein Tierheim abgeschoben würde.
Was also tun?
Eine Möglichkeit die ich hier vorstelle, ist ein Leihmeerschweinchen zu nehmen. Viele Züchtende haben Meerschweinchen, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden. Das ist in der Regel spätestens ab dem 3. Lebensjahr der Fall. Diese Tiere könnten aber auch noch gut mit einem anderen Meerschweinchen vergesellschaftet werden. Stirbt dann der Partner, für den es als Gesellschaftsschweinchen eingesetzt wurde, wird es an den Eigentümer*in (Züchtenden) zurückgegeben.
Ich habe mich dazu entschlossen, einige ausgewählte Tiere für diesen Dienst zur Verfügung zu stellen. Damit aber aus unseren Tieren keine "Wanderpokale" werden, wird sichergestellt, dass sie nach einer eventuellen Rückgabe den Rest ihres Lebens entweder hier bei uns verbringen werden, oder baldmöglichst in eine neue Meerschweinchenfamilie vermittelt werden, wo sie ebenfalls für den Rest ihres Lebens bleiben dürfen.
Wie funktioniert das?
Ein Tier ist niemals eine Sache und man kann ein Leihmeerschweinchen nicht mit einem "Leasingauto" vergleichen. Es handelt sich schließlich um ein Lebewesen. Deshalb gibt es Bedingungen, welche in einem speziellen Leihmeerschweinchenvertrag festgelegt, den Sie im Kapitel Leihvertrag nachlesen können.
Ich werde versuchen auf Grund verschiedener Kriterien, also Alter, Geschlecht und Charakter der Tiere einen passenden Partner zu finden. Sollte sich innerhalb der Eingewöhnungszeit von 3 Wochen herausstellen, dass sich die beiden Tiere nicht miteinander vertragen, versuche ich entweder ein anderes Tier zur Verfügung zu stellen (wenn vorhanden), oder Sie bekommen die Schutzgebühr zurück.
Rückgabe: Aus Sicherheitsgründen muss das Leihmeerschweinchen für einen je nach Krankheit/Todesursache des Partnermeerschweinches variierenden Zeitraum, aber mindestens 2 Wochen nach Ableben des Partnermeerschweinchens, in Quarantäne bei dem Besitzer bleiben, um den Tierbestand der Landshuter Moppelbande nicht zu gefährden.
Wenn also der Zeitpunkt gekommen ist, informieren Sie mich bitte umgehend telefonisch oder per Email über den Tod Ihres Meerschweinchens. Ab dann beginnt die Quarantänefrist.
Sollte das Leihmeerschweinchen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Rückgabe, in der Regel nach dem Tod des Partnermeerschweinchens, an einer Infektionskrankheit erkrankt sein, so muss es bis zur vollständigen Genesung beim Besitzer verbleiben und tierärztlich behandelt werden. Das gilt auch für einen Befall von Endo- oder Ektoparasiten. (z. B. Milben, Haarlinge, Würmer, Kokzidien, Pilze).
Bei bestimmten Erkrankungen ist eine Bescheinigung des Tierarztes erforderlich, in dem die vollständige Gesundheit des Leihmeerschweinchens bestätigt wird.
Es werden nur augenscheinlich gesunde Tiere zurückgenommen. Ein offensichtlich krankes, oder mit Parasiten befallenes Tier wird nicht zurück genommen. Situationsabhängig ist eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes erforderlich.
Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir werden Sie dann beraten, wie wir Ihnen am Besten helfen können.
→Weiter zu Abgabetiere
Wie es nicht gemeint ist: Die Meerschweinchen werden nicht verliehen um zu testen, ob man mit den Tieren zurecht kommt, ob man sich dauerhaft der Verantwortung stellen möchte oder ob die Kinder dauerhaft Interesse an den Tieren zeigen. Jeder, der sich ein Tier in die Familie holt muss sich vorher der Verantwortung bewusst sein, dieses Tier bis zum letzten Tag zu plegen und gut zu versorgen. Wer sich also nicht sicher ist, ob er das möchte, der sollte vielleicht besser davon absehen sich lebende Tiere zu holen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, berate ich sie gerne völlig unverbindlich und kostenlos, damit Sie für sich die richtige Entscheidung treffen können.
Grundsätzlich werde ich auch keine potenten Böcke an Liebhaber verleihen die "nur einmal Babys" wollen.
Leihvertrag
Der Leihvertrag
Das ist der Vertrag, den Sie mit mir abschließen, wenn Sie sich dazu entschließen eines unserer Meerschweinchen zu leihen.
Meerschweinchenzucht Landshuter Moppelbande
Eva-Maria Ganslmeier
Am Schallermoos 11 a
84036 Landshut
0152-54013737
www.meerschweinchen-landshut.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Leihmeerschweinchenvertrag
Dieses Meerschweinchen wird gegen 40,-- Euro Schutzgebühr (ggf. zuzüglich Kastrationskosten) als Leihmeerschweinchen überlassen:
Name des Tieres:_______________________ Geburtsdatum____________
Rasse________________________________
Farbe:_________________________________
O weiblich
O männlich
O Kastrat Kastrationskosten:_____________
O Bei Abgabe unkastriert, wird durch einen geeigneten Tierarzt zeitnah kastriert. Den Auftrag dazu erteilt:
Name: _______________________________________________________________________
Straße: ________________________________________________________________________
Ort:____________________________________________________________________________
Tel:____________________________________
Email:______________________________________________________
- Das Leihmeerschweinchen wird zu dem Zweck verliehen, einem verwitweten oder verwaisten Meerschweinchen bis zu dessen Ableben Gesellschaft zu leisten.
- Der Entleihende verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten und in vollem Umfang für dessen Gesunderhaltung zu sorgen, das beinhaltet auch erforderliche Tierarztbesuche. Das beinhaltet auch die artgerechte Ernährung. Auf Fertigfuttermittel muss verzichtet werden.
- Für die Pflege- und Tierarztkosten während der Leihzeit kommt der Entleiher in voller Höhe auf.
- Falls die Tiere sich nicht vertragen, kann das Leihmeerschweinchen während der Eingewöhnungszeit von 3 Wochen nach Abholung zurückgegeben werden und gegen ein anderes Leihmeerschweinchen getauscht werden. Falls kein passendes Leihmeerschweinchen zur Verfügung steht, wird die Leihgebühr, einschließlich der Kastrationskosten, abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 15,00 € zurück erstattet.
- Wenn ein unkastrierter Jungbock verliehen wird, muss dieser im Auftrag des Entleihers ab spätestens der 12. Lebenswoche (alternativ frühe Kastration) bei einem geeigneten Tierarzt kastriert werden. Die Kosten trägt der Entleihende.
- Darüber hinaus hat der Entleihende das Recht, das Tier jederzeit dem Verleihenden zurückzugeben. Die Leihgebühr wird nicht zurückerstattet.
- Das Tier darf nicht ohne meine Zustimmung an Dritte veräußert oder verliehen werden. Der Entleihende hat aber das Recht, das Tier zu behalten und wird dann automatisch zum Eigentümer/in des Tieres. Dies bedingt jedoch, dass auch dieses Tier nicht alleine gehalten werden darf. Der Entleihende verpflichtet sich, ein geeignetes Partnermeerschweinchen zu beschaffen.
- Rückgabe: Aus Sicherheitsgründen muss das Leihmeerschweinchen für einen je nach Krankheit/Todesursache des Partnermeerschweinches variierenden Zeitraum, aber mindestens 3 Wochen nach Ableben des Partnermeerschweinchens, in Quarantäne bei dem Besitzer bleiben, um den Tierbestand der Landshuter Moppelbande nicht zu gefährden.
- Wenn also der Zeitpunkt gekommen ist, informieren Sie mich bitte umgehend über den Tod Ihres Meerschweinchens. Ab dann beginnt die Quarantänefrist von 3 Wochen.
- Sollte das Leihmeerschweinchen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Rückgabe, in der Regel nach dem Tod des Partnermeerschweinchens, an einer Infektionskrankheit erkrankt sein, so muss es bis zur vollständigen Genesung beim Besitzer verbleiben. Das gilt auch für einen Befall von Endo- oder Ektoparasiten. (z. B. Milben, Haarlinge, Würmer, Kokzidien, Pilze).
- Bei Infektionskrankheiten und Parasiten ist eine Bescheinigung des Tierarztes erforderlich, in dem die vollständige Gesundheit des Leihmeerschweinchens bestätigt wird.
- Es werden nur augenscheinlich gesunde Tiere zurückgenommen. Ein krankes Tier wird nicht zurück genommen. Situationsabhängig ist eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes erforderlich.
- Haftungsausschluss: Sollte die Rücknahme des Tieres aus irgendwelchen Umständen nicht möglich sein, hat der Entleihende des Tieres keinen Anspruch darauf, dass das Tier trotzdem zurückgenommen wird. Dies gilt sowohl für Gründe, die der Verleihende zu vertreten hat, als auch für Gründe, die der Verleihende nicht zu vertreten hat. Die Rücknahme des Tieres ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, und die nicht auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann. Es bestehen auch keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Verleihenden des Tieres, wenn dieser das Tier nicht zurücknimmt, aus welchen Gründen auch immer.
Ich habe die Inhalte des Vertrages zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
Mit der Speicherung meiner Daten zum Zweck des Eintrages ins Zuchtbuch/Verkaufsnachweis sowie der Kontaktaufnahme erkläre ich mich einverstanden.
Datum, Unterschrift des Entleihers _____________________________________________________
©Eva-Maria Ganslmeier
Presse/TV
Die Leihmeerschweinchen in der Presse: Das Landshuter Wochenblatt berichtet:Die Leihmeerschweinchen im Fernsehen: Heute Journal und Galileo berichten. Videothek der Moppelbande
Gegendarstellung
Eine Aktion im falschen Licht
Vereinzelt findet man kritische Foren- oder Blogbeiträge, in denen diese Aktion so dargestellt wird, als wären die Tiere eine Ware, die herumgereicht wird. Sicher wird das durch ungeschickte Überschriften in Medienbeiträgen geschürt. Aber das ist natürlich so nicht richtig.
Wenn ich als verantwortungsvoller Züchtender ein Meerschweinchen verkaufe, würde ich es im Notfall auch wieder zurück nehmen. Das ist genau die gleiche Situation, wenn ich ein Meerschweinchen verleihe. Das Tier wird mittels Leihvertrag abgegeben, in dem ich dem "Mieter" garantiere, dass er das Tier zurückgeben darf, wenn der Partner verstorben ist. Einige Leihnehmende behalten das Meerschweinchen auch, weil sie sich dann doch entscheiden, mit der Haltung weiter zu machen. Kein Meerschweinchen wird 2 x verliehen.