Leihmeerschweinchen

Rent a Meerschweinchen

Gesellschaftstiere auf Zeit

Viele Meerschweinchenbesitzende kommen aus den verschiedensten Gründen irgendwann zu der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihrer Meerschweinchen keine neuen Tiere mehr zu sich nehmen möchten. Zur artgerechten Haltung gehören aber immer mindestens 2 Meerschweinchen, denn Einzelhaltung ist nicht artgerecht. Nicht nur, dass man auch das noch hinterbliebene Tier liebt und sich nicht davon trennen möchte, auch für das möglicherweise betagte Tier wäre es ein schlimmes Schicksal, wenn es in ein Tierheim abgeschoben würde.

Zeichnung eines Meerschscheinchens

Achtung, aus aktuellem Anlass gibt es eine Änderung, die ich nach Möglichkeit ab 25.12.23 auch auf die bereits bestehenden Verträge anwenden werde. Bitte besonders die nachfolgende, rot hervorgehobene, Textpassage genau lesen und beachten. Es geht um die Sicherheit der Moppelbande. Ich bitte um Verständnis. 

Was also tun?

Eine Möglichkeit die ich hier vorstelle, ist ein Leihmeerschweinchen zu nehmen. Viele Züchtende haben Meerschweinchen, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden. Das ist in der Regel spätestens ab dem 3. Lebensjahr der Fall. Diese Tiere könnten aber auch noch gut mit einem anderen Meerschweinchen vergesellschaftet werden. Stirbt dann der Partner, für den es als Gesellschaftsschweinchen eingesetzt wurde, wird es an den Eigentümer*in (Züchtenden) zurückgegeben.

Ich habe mich dazu entschlossen, einige ausgewählte Tiere für diesen Dienst zur Verfügung zu stellen. Damit aber aus unseren Tieren keine "Wanderpokale" werden, wird sichergestellt, dass sie nach einer eventuellen Rückgabe den Rest ihres Lebens entweder hier bei uns verbringen werden, oder baldmöglichst in eine neue Meerschweinchenfamilie vermittelt werden, wo sie ebenfalls für den Rest ihres Lebens bleiben dürfen.

Wie funktioniert das?

Ein Tier ist niemals eine Sache und man kann ein Leihmeerschweinchen nicht mit einem "Leasingauto" vergleichen. Es handelt sich schließlich um ein Lebewesen. Deshalb gibt es Bedingungen, welche in einem speziellen Leihmeerschweinchenvertrag festgelegt, den Sie im Kapitel Leihvertrag nachlesen können.

Ich werde versuchen auf Grund verschiedener Kriterien, also Alter, Geschlecht und Charakter der Tiere einen passenden Partner zu finden. Sollte sich innerhalb der Eingewöhnungszeit von 3 Wochen herausstellen, dass sich die beiden Tiere nicht miteinander vertragen, versuche ich entweder ein anderes Tier zur Verfügung zu stellen (wenn vorhanden), oder Sie bekommen die Schutzgebühr zurück. 

Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir werden Sie dann beraten, wie wir Ihnen am Besten helfen können.

Wie es nicht gemeint ist: Die Meerschweinchen werden nicht verliehen um zu testen, ob man mit den Tieren zurecht kommt, ob man sich dauerhaft der Verantwortung stellen möchte oder ob die Kinder dauerhaft Interesse an den Tieren zeigen. Jeder, der sich ein Tier in die Familie holt muss sich vorher der Verantwortung bewusst sein, dieses Tier bis zum letzten Tag zu plegen und gut zu versorgen. Wer sich also nicht sicher ist, ob er das möchte, der sollte vielleicht besser davon absehen sich lebende Tiere zu holen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, berate ich sie gerne völlig unverbindlich und kostenlos, damit Sie für sich die richtige Entscheidung treffen können.

Grundsätzlich werde ich auch keine potenten Böcke an Liebhaber verleihen die "nur einmal Babys" wollen. 

Rückgabe: Aus Sicherheitsgründen muss das Leihmeerschweinchen für einen je nach Krankheit/Todesursache des Partnermeerschweinches variierenden Zeitraum, aber mindestens 3 Wochen nach Ableben des Partnermeerschweinchens,  in Quarantäne bei dem Besitzer bleiben, um den Tierbestand der Landshuter Moppelbande nicht zu gefährden.

Wenn also der Zeitpunkt gekommen ist, informieren Sie mich bitte umgehend telefonisch, per Whatsapp oder per Email über den Tod Ihres Meerschweinchens. Ab dann beginnt die Quarantänefrist.

Sollte das Leihmeerschweinchen zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Rückgabe, in der Regel nach dem Tod des Partnermeerschweinchens, an einer Infektionskrankheit erkrankt sein, so muss es bis zur vollständigen Genesung beim Besitzer verbleiben und tierärztlich behandelt werden. Das gilt auch für einen Befall von Endo- oder Ektoparasiten. (z. B. Milben, Haarlinge, Würmer, Kokzidien, Pilze).

In jedem Fall braucht das Leihtier vor der Rückgabe eine aktuelle Bescheinigung eines Tierarztes/Tierärztin, die nicht länger als 8 Tage vor dem mutmaßlichen Rückgabetermines datiert sein darf.

Es werden nur gesunde Tiere zurückgenommen. Ein offensichtlich krankes, oder mit Parasiten befallenes Tier wird nicht zurück genommen. Situationsabhängig ist eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes erforderlich.